AGB des Unternehmens Mag. Ingrid Susan Janusch
Einzeltrainings
Termine können bis zu 24 Stunden vor dem jeweils vereinbarten Terminbeginn kostenlos verschoben werden. Bei Abbruch von ermäßigten Kursen (250- bzw. 500-Minuten-Kurse) gibt es keine Rückerstattung. Die verbleibenden Minuten können jedoch für andere Dienstleistungen, die Mag. Ingrid Susan Janusch anbietet (Korrektorat, Lektorat, Bewerbungstraining, Präsentationstraining, Übersetzungen etc.), nach Vereinbarung verwendet werden. Muss der Kurs krankheitsbedingt abgebrochen werden, ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen. Daraufhin kann die verbliebene Kursgebühr minus eventueller Ermäßigungen und einer Bearbeitungsgebühr rückerstattet werden.
Firmentrainings
Stornierungen von Firmentrainings für Gruppen: Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50% verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Bei unvorhergesehener Erkrankung ist eine des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen.
Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage: Mag. Ingrid Susan Janusch muss sich Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Trainerin oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Mag. Ingrid Susan Janusch sind daraus nicht abzuleiten. Mag. Ingrid Susan Janusch kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten übernehmen.
Gerichtsstand Wien, 2024